Kabel Deutschland gleicht digitale Übertragung für öffentlich-rechtliche Sender an Plattformstandard an
· Alle öffentlich-rechtlichen Programme werden weiter übertragen
· Lediglich Zusatzleistungen für ARD und ZDF entfallen
· Umsetzung ab 8. Januar 2013
Unterföhring, 7. Januar 2013 – Im Rahmen der angekündigten Überprüfung ihres Leistungsspektrums für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird Kabel Deutschland ab dem 8. Januar 2013 Anpassungen bei der digitalen Übertragung vornehmen. Das Unternehmen reagiert damit auf die Weigerung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ab 1. Januar 2013 die Signalverbreitung über das Kabel angemessen zu vergüten.
„Alle öffentlich-rechtlichen Programme werden weiter übertragen. Es entfallen lediglich Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen“, erläutert Dr. Manuel Cubero, Mitglied des Vorstands der Kabel Deutschland Holding AG.
So wird Kabel Deutschland ab 8. Januar 2013 die Bandbreite für die digitale Übertragung der öffentlich-rechtlichen Programme an ihren Plattformstandard angleichen, mit dem auch alle anderen Sender im Kabelnetz übertragen werden.
Darüber hinaus wird das Unternehmen gleichzeitig jedes digitale Dritte Programm nur in einer regionalen Variante pro Kabelnetz einspeisen. Entsprechend wird beispielsweise in Sachsen ausschließlich MDR Sachsen verbreitet und nicht mehr zusätzlich MDR Sachsen-Anhalt und MDR Thüringen. Die regionalen Varianten der einzelnen Dritten Programme zeigen mit Ausnahme eines halbstündigen Regionalfensters ganztägig ein identisches Programm.
Alle Dritten Programme werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Must Carry) weiterhin in einer Regionalvariante auch überregional digital verbreitet. So empfangen zum Beispiel die Kunden in Hamburg neben dem NDR Hamburg alle gewohnten Dritten Programme in digitaler Qualität.
Kabel Deutschland wird durch diese Anpassungen eine effizientere Kapazitätsauslastung in ihrem Kabelnetz erreichen und damit Platz für eine Ausweitung des HD-Angebotes schaffen.
„Trotz unserer intensiven Bemühungen, eine Einigung mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu erzielen, haben sich unsere langjährigen Geschäftspartner bisher nicht zu einer einvernehmlichen Lösung durchringen können. Es ist unverständlich, dass ARD und ZDF für die Versorgung von knapp der Hälfte der Fernsehhaushalte keine Entgelte mehr entrichten wollen, obwohl sie für den Signaltransport an Satellit und DVB-T und für das IP-Streaming im Internet bezahlen. Wir bedauern diese Haltung, hoffen aber nach wie vor auf die Bereitschaft der Öffentlich-Rechtlichen, eine rasche Einigung mit uns zu erzielen“, so Cubero.