BNetzA setzt beim Breitbandausbau hingegen auf ‚Gebrauchtwagen-Strategie‘
Der bayerische Telekommunikationsanbieter M-net sieht sich in seiner Breitbandstrategie voll auf die Glasfaser zu setzen, trotz der Entwurfsvorlage der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Einsatz der Vectoring-Technik im Nahbereich, bestätigt. So hat die BNetzA zwar erkannt, dass man großflächig Breitbandanschlüsse mit bis zu 100 Mbit/s bereitstellen muss, was M-net seit mehreren Jahren Mantra artig fordert. Allerdings favorisiert die BNetzA mit dem alten Kupferkabel eine völlig veraltete Infrastruktur, deren künftige Einsatzfähigkeit zeitlich sehr begrenzt ist.
Die BNetzA hatte in ihrer Entscheidungsvorlage dem Antrag der Deutschen Telekom in weiten Teilen stattgegeben, die Vectoring-Technologie im Nahbereich um den sogenannten Hauptverteiler (HVt) einzusetzen. Dies hat zur Folge, dass sich die Mitbewerber aus diesem Bereich zurückziehen müssen und ausschließlich auf Basis eines von der Deutschen Telekom abhängigen und bereitgestellten Vorprodukts ‚eigene Internetzugangs-Lösungen‘ dem Verbraucher gegenüber anbieten können. „In der bisher schon grundsätzlich falschen Entscheidungssystematik der BNetzA ist dies zwar eine logische zweite Teilentscheidung in Bezug auf den Einsatz von Vectoring in Deutschland“, erklärt Jörn Schoof, Leiter Corporate Affairs bei M-net. „Allerdings wird der richtige, weil nämlich zukunftsfähige und für die Standortentwicklung Deutschlands entscheidende Weg, auf den großflächigen Glasfaserausbau bis in die Gebäude hinein (FTTB) zu setzen, nicht ausreichend berücksichtigt“, verdeutlicht Schoof. „Die BNetzA setzt beim Breitbandausbau pro Kupfer auf eine Gebrauchtwagen-Strategie, die langfristig nicht funktionieren wird. Die Elektromobilität bringt man schließlich auch nicht voran, indem man in Gebrauchtwagenfahrzeuge lediglich einen E-Motor verbaut“, stellt Schoof klar.
„Wir bei M-net werden unsere seit Jahren erfolgreich praktizierte Breitband-Strategie weiter verfolgen und dem Privatkunden echte Glasfaser-Internetanschlüsse mit 100 Mbit/s und vielfach auch schon 300 Mbit/s zur Verfügung stellen und deswegen den FTTB /H-Ausbau weiter forciert betreiben“, verdeutlicht Schoof. Bayern wird damit auch in Zukunft eine führende Position in Deutschland in Bezug auf die Verfügbarkeit von Glasfaser-Internetanschlüssen einnehmen.
Mit dem Entscheidungsentwurf der BNetzA sieht sich M-net auch in seiner ‚Vectoring-Klage‘ bestätigt. So klagt M-net bereits seit 2013 gegen die Regulierungsverfügung, die den Vectoringausbau aktuell regelt. Besonderer Kritikpunkt seitens M-net ist dabei die Nichtberücksichtigung des bereits durchgeführten FttB/H- (Fiber to the builing/home)-Ausbaus in den großen Städten. „Dadurch erfolgt derzeit ein volkswirtschaftlich völlig unsinniger Doppelausbau durch die Deutsche Telekom“, erklärt Schoof. M-net fordert bereits seit 2013, dass bestehende höherklassige und langfristig zukunftssichere FttB/H-Ausbauten auch in der Vectoring-Regulierung zu berücksichtigen sind. „Es darf nicht sein, das ein Unternehmen, das zu einem Drittel noch dem deutschen Staat gehört, in ordnungspolitisch unsinnig doppelte und vor allen Dingen unzeitgemäße sowie veraltete Breitbandinfrastrukturen investiert. So werden wichtige Gelder, die für den Ausbau im ländlichen Bereich dringend benötigt werden, schlichtweg verschwendet“, so Schoof weiter. „Stattdessen könnte die Deutsche Telekom vielmehr die bereits bestehende hochwertige Infrastruktur für eigene Produkte mitnutzen. Hier weigert sich die Deutsche Telekom aber seit Jahren rigoros.“
M-net wird sich im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Entwurfsvorlage am 10. Dezember dieses Jahr wie auch bisher einbringen, um die bestehenden Rahmenrichtlinien sinnvoll umzugestalten.