Damit das Smartphone nicht zur Kostenfalle wird
Nina Banspach Pressestelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
BVL gibt Hinweise zum Umgang mit Apps
Apps – die kleinen Zusatzprogramme machen das Smartphone zur Spielkonsole oder Taschenlampe, zum Reiseplaner oder Kunst-Kenner. Doch so manche App, die gratis angeboten wird, entpuppt sich im Nachhinein als Kostenfalle.
Auch persönliche Daten sind vor den kleinen Programmen oft nicht sicher.
Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anlässlich des Weltverbrauchertags am 15.März hin und gibt Tipps, wie Verbraucher sich vor Abzocke und unberechtigtem Datenzugriff durch Apps schützen können.
Berechtigungen prüfen
Apps benötigen meist Zugriff auf bestimmte persönliche Daten oder Funktionen des Smartphones, um ihre Aufgabe erfüllen zu können. Einige, vor allem kostenlose Apps, verlangen aber mehr Zugriffsrechte als sie brauchen. Will beispielsweise eine Kino-Finder-App ohne Wissen des Eigentümers E-Mails versenden, kann man schon stutzig werden.
Smartphone-Nutzer sollten deshalb genau prüfen, welche Zugriffsrechte eine App verlangt und ob sie diese auf ihrem Gerät zulassen möchten. Bei manchen Betriebssystemen können der App einzelne Berechtigungen entzogen werden. Bei anderen bleibt nur die Möglichkeit, entweder alle Zugriffsrechte zu akzeptieren oder auf die App zu verzichten. Im Zweifel kann es nicht schaden, die Installation abzubrechen und sich zunächst nach weniger neugierigen Apps umzusehen.
In-App-Käufe kontrollieren
Kostenlose Spiele im App-Store sind verlockend. Doch Vorsicht: Nicht jede App, die sich kostenfrei herunterladen lässt, bleibt auch gratis. Manchmal dauert der kostenlose Spielspaß nur wenige Minuten. Wer dann seinen Spielfiguren die passende Ausrüstung besorgen will, in das Spiel eingebaute Wartezeiten abkürzen oder erweiterte Funktionen nutzen möchte, muss zahlen. Meist reicht dafür schon ein einfacher Klick direkt im Spiel.
Einmal in die virtuelle Spielwelt eingetaucht, können vor allem Kinder diesen sogenannten In-App-Käufen nur schwer widerstehen. Um In-App-Käufe unter Kontrolle zu bekommen, können Verbraucher bei vielen Geräten festlegen, dass vor den Käufen ein Passwort eingegeben werden muss. Hier gilt es aber, genau hinzuschauen: Ein wirksames Hindernis ist das Passwort nur dann, wenn es tatsächlich vor jedem Kauf abgefragt wird. Bei den derzeitigen Voreinstellungen vieler Geräte reicht hingegen oft die einmalige Eingabe, um bis zu einer halben Stunde lang in der App einzukaufen.
Prepaid-Karten nutzen
Das Smartphone kann nicht nur bei In-App-Käufen schnell zur Kostenfalle werden. Manche Abzock-Masche bekommt der Verbraucher möglicherweise erst mit, wenn auf seiner Handy-Rechnung unerwartete Buchungen von „Drittanbietern“ auftauchen. Das Risiko, auf ungewollten Kosten sitzen zu bleiben, lässt sich jedoch begrenzen. Wer Prepaid-Karten nutzt, braucht keine bösen Überraschungen auf der Rechnung seines Kreditkarten- oder Mobilfunk-Anbieters zu fürchten. Mittlerweile bieten viele Supermärkte Prepaid-Karten für den Einkauf im App-Store an.
Virenschutz installieren
Auch in Apps können Viren lauern: „Trojaner“ zum Beispiel, die darauf aus sind, Passwörter oder Adressdaten auf dem Smartphone auszuspähen. Wer es vermeiden möchte, sich einen Virus einzufangen, sollte sein Gerät mit einer anerkannten Antivirus-App ausstatten.
Mehr zu Verbraucherrechten im Internet
Der Verbraucherschutz bei der Nutzung von Smartphones und Apps ist derzeit auch bei Verbraucherverbänden ein Thema. Die Seite <www.surfer-haben-rechte.de> zum Beispiel hält Informationen für den Alltag im Netz, einschließlich Checklisten und Musterbriefen bereit. Die Internetseite ist Teil des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), das von der Bundesregierung gefördert wird. Ziel des Projekts ist es, Verbrauchern zu helfen, sich sicher im Internet zu bewegen und Vertrauen in die Nutzung der neu entstandenen Dienste zu entwickeln.
Hintergrundinformationen
Das BVL ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Deutschlands zentrale Verbindungsstelle für die Europäische Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Zugleich ist es u.a. zuständig für die grenzüberschreitende Verfolgung von unlauteren Geschäftspraktiken zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern und für die Einhaltung des Verbraucherschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr und im Fernabsatz.
Über die Plattform <www.portal21.de> informiert das BVL Verbraucher über die Rechtslage in anderen EU-Staaten. Es erfüllt damit Aufgaben nach Artikel 21 der EU-Dienstleistungs-Richtlinie 2006/123/EG.
Das BVL ist außerdem Mitglied im Internationalen Behördennetzwerk für den Verbraucherschutz und die Rechtsdurchsetzung ICPEN (International Consumer Protection and Enforcement Network), um den Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Verbrauchern zu fördern. Das Netzwerk organisiert jährlich im März den „Fraud Prevention Month“, der es zum Ziel hat, Verbraucher über unlautere Geschäftspraktiken aufzuklären.